Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • HOME
  • Krippen- & Kindergartenleben
    • Unsere Öffnungszeiten
    • Unser Tagesablauf
    • Unsere Spielbereiche
  • Team
  • Vormerkung & Kosten Tarifordnung & Rechnung
  • Gruppen
  • Auf dem Weg zum Umweltzeichen
  • Kinder schützend BEGLEITEN
  • E-Mail
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • HOME
  • Krippen- & Kindergartenleben
    • Unsere Öffnungszeiten
    • Unser Tagesablauf
    • Unsere Spielbereiche
  • Team
  • Vormerkung & Kosten Tarifordnung & Rechnung
  • Gruppen
  • Auf dem Weg zum Umweltzeichen
  • Kinder schützend BEGLEITEN

Inhalt:

Vormerkung und Kosten

Aufnahme im Pfarrkindergarten: Im Pfarrkindergarten Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum sechsten Lebensjahr aufgenommen werden.

Aufnahme in der Pfarrkinderkrippe: In der Pfarrkinderkrippe Frohnleiten können Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen werden.

Für eine Aufnahme werden die Vorgaben und allgemeinen Aufnahmekriterien der Gemeinde und unserers Trägers berücksichtigt.

Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze:

  1. Das Kind und die Eltern/Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
  2. Das Alter des Kindes ist entscheidend für die Aufnahme. 5-jährige Kinder im letzten Jahr vor ihrem Schulbeginn müssen bevorzugt aufgenommen werden.
  3. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind berufstätig.
  4. Es besteht Betreuungsbedarf aufgrund familiärer und sozialer Verhältnisse (Pflege eines/einer Angehörigen im Haushalt etc.).
  5. Das Geschwisterkind besucht im kommenden Betreuungsjahr dieselbe bzw. eine in der Nähe befindliche Einrichtung.
  6. Es gibt eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe nach sprachlichem Förderbedarf, Alter und Geschlecht.
  7. Der oder die Erziehungsberechtigte ist Mitarbeiter*in des Kindergartenbetreibers.
  8. Der Kindergarten befindet sich in Wohnortnähe.
  9. Das Kind hat bereits eine Kinderkrippe besucht.

Berechnung des Kindergartenbeitrages:

Die Höhe des Kindergartenbeitrages wird je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten berechnet und unterliegt der Sozialstaffel. 
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/153162395/DE/

Sozialstaffel und Beitragsersatz für die Betreuung in Kindergärten für Kinder ab dem 3 Lebensjahr bis zum Schuleintritt im KBJ 2025/26

 

Sozialstaffel für die Betreuung in Kinderkrippen im KBJ 2025/26

 

Häufig gestellte Fragen 2025/26

 

Tarifordnung 2025-26 - Kindergarten

 

Tarifordnung 2025-26 - Kinderkrippe

 

 

KiB³-Leistungsverrechnung

Telefon: 0316/8041-243 oder 0316/8041-231

E-Mail: kigaline@kib3.at


nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

Pfarrkindergarten und Krippe Frohnleiten

Leitung: Gudrun Halmer-Langmann

Pfarrkindergarten: Murweg 19, 8130 Frohnleiten, +43 676 87425822

Pfarrkinderkrippe: Murweg 19, 8130 Frohnleiten, +43 676 87426417
                                 Hauptplatz 33, 8130 Frohnleiten, +43 676 87425823

 

kiga.frohnleiten@kib3.at

krippe.frohnleiten@kib3.at

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen